Verweigerung der Abgabe von sterilem Injektionsmaterial in bernischen Strafvollzugsanstalten und allfällige rechtliche Sanktionen gegen die HIV-Präventionspolitik des Kantons Bern
Auteur : Marc Wehrlin
Date de publication : 1994
Éditeur : sn
Nombre de pages : 35
Résumé du livre
Darf ein Häftling steriles Spritzbesteck besitzen? Handeln die verantwortlichen Aufsichtspersonen Rechtens, wenn sie den Insassen den Zugang zu sauberen Spritzen verweigern? Wer haftet für allfällige Folgen bei einer HIV-Infektion? Im Zusammenhang mit dem Hinauswurf der Mitarbeiterinnen der Aids-Hilfe Bern aus Witzwil und Hindelbank erstellte der Jurist Marc Wehrlin ein Gutachten zu diesen Fragen. Bereits vorher hatte ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz festgehalten, "dass die Abgabe von sterilem Injektionsmaterial an Drogensüchtige im Strafvollzug, genau so wie im "zivilen Leben", straffrei ist". Wehrlin postuliert aber auch, dass der Anspruch eines drogenabhängigen Inhaftierten auf Bezug von sterilem Injektionsmaterial sich durch das Epidemiengesetz legitimiert, das dem Staat die Pflicht auferlegt, für eine zuverlässige und umfassende Krankheitsprävention zu sorgen. Offenbar muss aber zuerst ein Musterprozess angestrengt werden, um eine verbindliche Situation zu schaffen