Die Entwicklung des steiermärkischen Baurechts von 1848 bis heute

Die Entwicklung des steiermärkischen Baurechts von 1848 bis heute

Auteur : Alexander Kovac

Date de publication : 2011

Éditeur : Leykam

Nombre de pages : 177

Résumé du livre

ger: Das Ziel der Arbeit besteht darin, die jeweiligen seinerzeitigen Bauvorschriften in der Steiermark in bündiger Form aufzuzeigen und ihre Entwicklung, vor allem die der Bauordnungen, nachzuvollziehen. Die ersten Bauordnungen in Österreich entwickelten sich dann aus einzelnen Hofdekreten und den Feuerlöschordnungen, indem baurechtliche Bestimmungen aus den Feuerlöschordnungen herausgenommen wurden und mit den Dekreten in eigene Bauordnungen überführt wurden. Diese ersten Bauordnungen waren als Abwehrnormen gegen die Brandgefahr und als Normen zur Sicherstellung der allgemeinen Sicherheit konzipiert und erst allmählich trat eine stärkere Berücksichtigung von öffentlichen Interessen in den Bauordnungen hinzu, wodurch immer stärker in die Baufreiheit und damit in die Eigentumsfreiheit eingegriffen wurde. Ein Kapitel spannt den Bogen vom Ende des Ersten Weltkrieges bis hin zum Jahre 1938. Inhalt eines weiteren Kapitels ist die NS-Zeit in Österreich, eine Zeit, die charakterisiert war durch die Übernahme und Nachvollziehung deutscher reichsrechtlicher Bauvorschriften und Verordnungen. In dieser Zeit entstanden eine Reihe von Vorschriften zu speziellen Bereichen wie etwa zu Aufzügen oder Garagen. Ein anderes Kapitel umfasst die große Zeitspanne der Zweiten Republik. Die Situation war am Anfang gekennzeichnet vom Umstand, dass die einschlägigen baurechtlichen Vorschriften aus unterschiedlichen Epochen stammten. In der Steiermark wurde eine einheitliche, für das ganze Land geltende Bauordnung erst durch die Bauordnung von 1968 realisiert und schließlich fand zumindest diese Entwicklung mit dem Baugesetz von 1995 einen vorläufigen Abschluss. Die Entwicklung des Baurechts in der Zweiten Republik war und ist dadurch charakterisiert, dass die Materie Baurecht immer weiter in eine ganze Reihe von Gesetzen aufgegliedert worden ist, z.B. durch ein eigenes Aufzugsgesetz, ein Ortsbildgesetz, ein Ölfeuerungsgesetz, ein Grazer Altstadterhaltungsgesetz und einige mehr.

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