Die rechtliche Stellung des Gerichtsvollziehers nach der Reichsgesetzgebung ab 1. Januar 1900 unter Berücksichtigung der preußischen bayerischen, württembergischen, sächsischen und badischen Verhältnisse
Die rechtliche Stellung des Gerichtsvollziehers nach der Reichsgesetzgebung ab 1.1.1900 unter Berücksichtigung der preussischen, bayerischen, württembergischen, sächsischen und badischen Verhältnisse